Gashausschau nach TRGI - eigentlich eine sinnvolle
Sache -
Seit April 2008 ist
nach dem
DVGW
(Arbeitsblatt G 600 Abs. 13.3. und Anhang 5c)
"Technische Regeln
für Gasinstallationen"
(TRGI 2008) jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber von Gasverbrauchern "verpflichtet", seine Hausgasleitungen einmal jährlich selbst zu überprüfen (Verkehrssicherungspflicht), er kann diese Aufgabe auch einem geschulten Fachmann übertragen.
Dieser hat dann die durchgeführte Gashausschau für den Auftraggeber zu dokumentieren.
Da die TRGI aber kein Gesetz ist, sondern nur anerkannte Regeln der Technik darstellt, ist die Handhabung dieser Vorschrift nicht eindeutig geregelt, wie so oft.
E i n z e l h e i t e n
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind diese zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der Hausgasleitung verpflichtet.
Das gilt sobald Gas zu Verbrauchern durchs Objekt fließt.
Solch eine Überprüfung und der schriftliche Nachweis darüber ist bei einem Schaden oder im Versicherungsfall sein Geld wert.
Vermietern obliegen darüber hinaus erweiterte Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Nach der TRGI 2008 müssen alle Betreiber von
Gasfeuerstätten (Gas-Heizungen / Brennwertgeräte, Gas-BHKW, Gasherd, Gaswäschetrockner, Gas-Durchlauferhitzer ...)
eine jährliche Sichtkontrolle (Gashausschau) der gesamten Gasinstallationen sowie eine regelmäßigen Gasgeräte-Inspektion (Reinigung und Wartung) gemäß den Herstellerangaben durch einen Fachbetrieb oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen vornehmen lassen.
So sieht ein leeres Protokoll aus. Dieses wird dann vor Ort entsprechend ausgefüllt und vom Nutzer unterschrieben.
Werden bei dieser Besichtigung Mängel erkannt, ist der Prüfer berechtigt diese sofort zu beseitigen. Er kann auch bei Gefahr sofort die Gaszufuhr unterbrechen und den örtlichen Gasversorger davon informieren.
Kosten für die erste Gasfeuerstätte 20,00 €,
jede weitere Gasfeuerstätte 10,00 € bis zu einer Gesamtsumme von 100,00 € - brutto (ergibt 9 Feuerstätten insgesamt).
Verlaufen Gasleitungen durch Wohnungen ohne Gasabnehmer werden diese wie eine weitere Gasfeuerstätte angesehen.
Beispiel: In einem Haus mit 3 Eingängen gibt es in jedem Eingang (Vorderhaus + Seitenhaus + Quergebäude)
14 Gasfeuerstätten. 14 x 3 = 42 Gasfeuerstätten insgesamt.
9 davon ( Feuerstättenanzahl zu 100,00 € Gesamtkosten) x 4 = 36 / für 36 Feuerstätten ergeben sich somit Kosten von 400,00 €.
Für die restlichen 6 Feuerstätten ergibt sich wieder,
dass die erste davon 20,00 € kostet und die restlichen 5 je 10,00 € = 70,00 €.
Somit belaufen sich die Gesamtkosten für 42 Feuerstätten auf 470,00 € - brutto (inkl. 19 % MWSt) ohne Wohnungen ohne Gasabnehmer.
SCHORNSTEINFEGERWECHSEL